
Liebe Kundinnen und Kunden,
mit der Entscheidung des
Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.04.2021
dürfen wir unter Berücksichtigung der aktuellen
Hygiene- und Abstandsregeln wieder
AB SOFORT ÖFFNEN.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
Liebe Kundinnen und Kunden,
mit der Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.04.2021 dürfen wir unter Berücksichtigung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln wieder
AB SOFORT ÖFFNEN.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
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